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Über Uns
Vertrauenswürdige und zuverlässige KFZ-Gutachten
Seit 2017 sind wir bereits im Gebiet des Kfz-Sachverständigen tätig und konnten über die Jahre eine Menge an Erfahrung sammeln. Durch das Fahrzeugtechnik Studium verfügen wir über eine unantastbare Expertise von verschiedensten Kraftfahrzeugen und dessen Komponenten. Dieses Know-How wird durch das Schaden- und Bewertungszertifikat abgerundet und durch den Verband für Kraftfahrzeuge (VfK) beurkundet.
Bundesweit
Egal wo sie sich befinden, wir sind in ganz Deutschland für Sie da.
24/7 erreichbar
Wir sind immer für Sie erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Qualifizierte Gutachter
Unsere langjährige Erfahrung mit Kunden führt zu hoher Qualität und Zufriedenheit.

Unsere Leistungen

Unfallgutachten
Ein Unfallgutachten ist ein detaillierter Bericht, der nach einem Verkehrsunfall erstellt wird, um den Schaden an den beteiligten Fahrzeugen zu bewerten und beweise zu sichern. Das Unfallgutachten dient als Grundlage für Versicherungsansprüche und damit einhergehende rechtliche Auseinandersetzungen. Es sollte von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt werden, sodass eine unparteiische und objektive Bewertung sichergestellt. Das Gutachten enthält Informationen über den entstandenen Schaden, die voraussichtlichen Reparaturkosten sowie den möglichen Wertverlust des Fahrzeugs. Das Gutachten deckt sowohl Haftpflichtschäden, bei denen die Versicherung des Unfallverursachers für den Schaden aufkommt, als auch Kaskoschäden ab, die durch die eigene Versicherung reguliert werden, wenn der Unfall selbstverschuldet war oder keine andere Partei haftbar gemacht werden kann. Bei Haftpflichtschäden gibt es ein klares Gesetz: Nach § 249 BGB ist der Unfallverursacher zum Schadenersatz verpflichtet und hat den Zustand herzustellen, der nicht bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Wertgutachten
Ein Wertgutachten (Fahrzeugbewertung) ist ein detaillierter Bericht, der den aktuellen Marktwert eines Fahrzeugs ermittelt. Dieses Gutachten berücksichtigt verschiedene Faktoren wie den Zustand, das Alter, die Ausstattung, die Laufleistung sowie eventuelle Besonderheiten oder Mängel (Altschäden und Vorschäden) des Fahrzeugs. Ein Wertgutachten dient oft als Grundlage für Versicherungen, Finanzierungen und Kauf- oder Verkaufsverhandlungen. Es bietet eine objektive Bewertung und hilft dabei, den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs festzustellen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Leasingrücknahmen
Für die Leasingrücknahme wird das Fahrzeug begutachtet und der Sachverständige überprüft den Zustand des Fahrzeugs auf normale Abnutzung sowie auf mögliche Schäden, die über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen. Diese Begutachtung dient dazu, festzustellen, ob zusätzliche Kosten für Reparaturen oder Wertminderungen entstehen, die dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt werden könnten. Die Leasingrücknahme ist ein wichtiger Schritt, um den fairen Restwert des Fahrzeugs zu ermitteln und mögliche Konflikte zwischen Leasingnehmer und -geber zu vermeiden. Diese Begutachtung sollte wenige Wochen vor der Abgabe des Fahrzeugs durchgeführt werden, sodass der Kunde die Möglichkeit hat, die vom Sachverständigen festgestellten Mängel zu reparieren. Dadurch erspart der Kunde sich Kosten, welche von der Leasinggesellschaft in Rechnung gestellt werden könnten. Hierzu sollte der Leasingvertrag dem Sachverständigenbüro in Kopie ausgehändigt werden, sodass genau überprüft werden kann, welche Faktoren bei der Leasinggesellschaft als Wertmindernd gelten.

Oldtimer
Ein Oldtimergutachten ist ein spezielles Gutachten, das den Wert und den Zustand eines Oldtimers, also eines historischen Fahrzeugs, ermittelt. Es umfasst eine gründliche Untersuchung des Fahrzeugs, einschließlich seiner Originalität, des Pflegezustands, der technischen Funktionalität und der Historie. Das Gutachten dient dazu, den aktuellen Marktwert des Oldtimers festzulegen, was besonders wichtig für die Versicherungseinstufung und Verkaufsverhandlungen ist. Oldtimergutachten spielen eine zentrale Rolle bei der Absicherung des Fahrzeugwertes und der Erhaltung des historischen Erbes. Dadurch ist es Ratsam, die Bewertung des Fahrzeugs alle 1 bis 2 Jahre zu erneuern, um den aktuellen Fahrzeugwert zu dokumentieren.

Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag oder auch Kurzgutachten genannt, bietet Ihnen eine transparente und nachvollziehbare Einschätzung der voraussichtlichen Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs. Üblicherweise wird dieses anstelle eines standardmäßigen Gutachtens erstellt, wenn der Schaden als Bagatellschaden eingestuft wird und unter 750,00 € liegt. In diesem Dokument finden Sie eine detaillierte Auflistung der erforderlichen Arbeiten, der benötigten Ersatzteile und der geschätzten Arbeitszeit, die für die Instandsetzung notwendig sind. Unser Ziel ist es, Ihnen eine klare Kostenübersicht zu geben, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können, ob und wie die Reparatur durchgeführt werden soll. Dabei berücksichtigen wir sämtliche Faktoren, um sicherzustellen, dass Sie vor unangenehmen Überraschungen bewahrt bleiben. Bitte beachten Sie, dass der Kostenvoranschlag eine erste Schätzung darstellt, die sich im Verlauf der Arbeiten leicht ändern kann, sollte der tatsächliche Reparaturaufwand abweichen.

Reparaturbestätigungen
Eine Reparaturbestätigung ist ein schriftlicher Nachweis, der von einem Kfz- Sachverständigen nach der Durchführung einer Fahrzeugreparatur ausgestellt wird. Sie bestätigt, dass die Reparaturarbeiten gemäß den Vorgaben und in sach- und fachgerechter Weise durchgeführt wurden. In der Regel enthält die Reparaturbestätigung Angaben zum Umfang der durchgeführten Arbeiten, zu den verwendeten Ersatzteilen sowie zur Einhaltung der Herstellervorgaben. Diese Bestätigung ist besonders wichtig für die Abwicklung von Versicherungsansprüchen, da sie belegt, dass das Fahrzeug nach einem Schaden wieder ordnungsgemäß instandgesetzt wurde. Zudem kann sie bei späteren Verkaufsverhandlungen als Nachweis über den Zustand des Fahrzeugs dienen.
Häufig gestellte Fragen
Ein Kfz-Gutachten ist hilfreich bei Unfällen, zur Bewertung des Fahrzeugwerts beim Kauf oder Verkauf, zur Feststellung von Schäden bei Versicherungsansprüchen oder zur Einstufung von historischen Fahrzeugen (Oldtimern) bei der Versicherung.
Die Kosten für ein Kfz-Gutachten variieren je nach Umfang und Art des Gutachtens. Bei einem Haftpflichtschaden, bei dem Sie keine Schuld tragen, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für ein Gutachten vollständig. Sie müssen also nichts zahlen.
Für ein Kfz-Gutachten benötigen Sie in der Regel den Fahrzeugschein, einen Nachweis über den Schaden (z. B. Unfallmitteilung) und gegebenenfalls vorherige Gutachten oder Reparaturberichte.
Ja, Gutachten von qualifizierten Kfz-Gutachtern können in rechtlichen Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren verwendet werden, um eine fundierte Bewertung des Fahrzeugs vorzulegen.
Ja, wir raten Ihnen auf jeden Fall einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dieser kümmert sich um den Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung. Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, werden auch die Anwaltskosten vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen. Falls Sie keinen Anwalt haben, können Sie uns direkt ansprechen und wir empfehlen Ihnen Anwälte mit denen wir zusammenarbeiten.
Wir bieten verschiedene Arten von Gutachten an, darunter Schadengutachten, Wertgutachten, Kostenvoranschläge, Zustandsberichte, technische Beurteilungen und Oldtimer-Bewertungen. Bei speziellen Anforderungen sprechen Sie uns einfach an.
Sie können einen Termin telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Buchungssystem vereinbaren. Wir kommen gerne zu Ihnen und begutachten das Fahrzeug vor Ort oder vereinbaren einen Termin in einer Werkstatt, sodass bei Bedarf auch Fahrzeugteile demontiert werden können.
Wenn Ihr Fahrzeug nicht fahrbereit ist, können wir nach Absprache einen Ortstermin bei Ihnen vor Ort oder in einer Werkstatt durchführen, um das Gutachten zu erstellen.
Ein Schadengutachten bewertet den Umfang und die Kosten der Reparaturen nach einem Unfall oder Schaden, während ein Wertgutachten den aktuellen Marktwert des Fahrzeugs, abhängig von Schäden und Zustand, bestimmt.
Ja, wir haben Erfahrung mit der Begutachtung von historischen Fahrzeugen. Solche Fahrzeuge erfordern oft spezielle Kenntnisse und Expertise, die wir bereitstellen können.
Ja, Sie können jederzeit eine zweite Meinung einholen. Ein zweites Gutachten kann zusätzliche Klarheit bringen oder bestehende Differenzen klären. Senden Sie uns hierzu das Gutachten zu und wir analysieren es und melden uns umgehend bei Ihnen zurück.
Der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs ist der Betrag, den man aufbringen muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug in einem vergleichbaren Zustand und mit ähnlicher Ausstattung und Laufleistung wiederzubeschaffen. Dieser Wert berücksichtigt den aktuellen Marktwert und dient als Grundlage für die Berechnung vom Entschädigungszahlungen durch Versicherungen im Schadensfall.
Der Restwert eines Kraftfahrzeugs bezeichnet den verbleibenden Wert eines Fahrzeugs nach einem Unfall oder Schaden. Er stellt den Betrag dar, den man durch den Verkauf des beschädigten Fahrzeugs noch erzielen kann. Der Restwert wird üblicherweise von Sachverständigen ermittelt und spielt eine wichtige Rolle bei der Schadensregulierung durch Versicherungen. In der Regel erfolgt die Ermittlung des Restwerts durch das Einholen von Angeboten spezialisierter Restwertbörsen oder Verwerter.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Kosten für die Reparatur den Fahrzeugwert übersteigen. Aus finanzieller Sicht lohnt sich in diesem Fall eine Reparatur nicht mehr. Wenn der Fahrzeughalter auf eine Reparatur besteht, könnte mithilfe der 130%-Regelung das Fahrzeug dennoch repariert werden. Aus technischer Sicht ist eine Instandsetzung möglich.
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn die Beschädigungen an einem Fahrzeug so enorm sind, dass die Wiederherstellung des vorherigen Zustands nicht mehr möglich ist oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.
Ein unechter Totalschaden liegt vor, wenn der Fahrzeughalter trotz Reparaturwürdigkeit den Schaden nicht reparieren möchte und auf Basis eines Totalschadens abrechnen möchte. Dies funktioniert nur dann, wenn die Reparaturkosten höher als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwerts sind. Hierbei darf die Versicherung die kostengünstigere Variante wählen.
Unter einem Bagatellschaden versteht man einen geringfügigen Schaden an einem Fahrzeug, dessen Reparaturkosten relativ niedrig sind, meist unter einer bestimmten Schwelle von etwa 750 bis 1.000 Euro. Solche Schäden sind in der Regel oberflächlicher Natur, wie kleine Kratzer, Dellen oder leichte Lackschäden, und beeinträchtigen die Funktionalität oder Sicherheit des Fahrzeugs nicht wesentlich. Versicherungen lehnen bei Bagatellschäden oft ein Haftpflichtgutachten ab, da die Kosten für das Gutachten den Schaden übersteigen könnten. Aus diesem Grund erstellen wir dann einen Kostenvoranschlag, wodurch die Reparaturkosten geltend gemacht werden können. Die Regulierung erfolgt oft ohne umfangreiche Gutachten, um den Prozess zu vereinfachen und Kosten zu sparen.
Eine Wertminderung bezeichnet den finanziellen Verlust, den ein Fahrzeug nach einem Unfall oder Schaden erleidet, selbst wenn es vollständig repariert wurde. Dieser Wertverlust entsteht, weil das Fahrzeug durch den Schaden an Wert eingebüßt hat und Käufer bei einem späteren Verkauf häufig weniger bereit sind zu zahlen, da das Fahrzeug als"Unfallfahrzeug" gilt. Der technische Minderwert bezieht sich auf den Verlust an Wert, den das Fahrzeug nach der Reparatur weiterhin hat, da verbleibende technische Mängel oder Beeinträchtigungen vorhanden sind. Der merkantile Minderwert bezieht sich auf den Verlust an Wert, welchen das Fahrzeug noch hat, da es als Unfallfahrzeug gilt, unabhängig davon, wie gut die Reparatur durchgeführt wurde.